Prüfen Sie Ihr Vorhaben in drei Angaben.

Bundesland, Größe, Rechtsform: mehr braucht es nicht, um zu wissen, ob ein Landeszuschuss für extern umgesetzte Automatisierung infrage kommt.

Drei Angaben, sofortiges Ergebnis. Keine Datenerhebung, die Prüfung läuft komplett in Ihrem Browser.

Acht Länder bezuschussen externe Umsetzung.

Die Bundesprogramme (Digital Jetzt, go-digital) sind ausgelaufen; gefördert wird jetzt über die Länder. Jedes Programm gegen die offizielle Förderbank geprüft, Stand 10. Juli 2026:

01

Berlin · Transfer BONUS (Digitalisierung)

Träger IBB, Zuschuss bis 45.000 €. Innovationsorientiert; Bewilligung vor Projektstart abwarten, Eignung im Einzelfall prüfen.

Quote 70 %
02

Brandenburg · BIG-Digital (Umsetzung)

Träger ILB, Zuschuss projektabhängig. Pflicht-Erstberatung bei der WFBB; Start bereits nach Antragseingang erlaubt.

Quote bis 50 %
03

Bayern · Digitalbonus Standard / Plus

Träger Bezirksregierungen, 7.500 € (Standard) bzw. 30.000 € (Plus). Nur gewerbliche Betriebe unter 50 Mitarbeitern, keine freien Berufe; monatliches Kontingent.

Quote bis 50 %
04

Sachsen · Digitalisierung Zuschuss (EFRE)

Träger SAB, bis 30.000 € (50 % von max. 60.000 € Ausgaben). Ausdrücklich auch für freie Berufe offen, zum Beispiel Kanzleien; Bearbeitung dauert derzeit.

Quote 35 bis 60 %
05

Sachsen-Anhalt · Digital Innovation

Träger IB Sachsen-Anhalt, Zuschuss bis 70.000 €. Antragsfenster beachten (nächstes ab 29.07.2026); Berater-Anteil gedeckelt.

Quote bis 50 %
06

Saarland · DigitalInvest KMU

Träger Wirtschaftsministerium, 12.500 € (klein) bzw. 20.000 € (mittel). Keine freien Berufe.

Quote 50 % klein, 30 % mittel
07

Bremen · Digitaler Mittelstand KI

Träger BAB Förderbank, Zuschuss bis 17.000 €. Fördert ausdrücklich KI-gestützte Automatisierungssysteme; begrenztes Budget.

Quote 40 % klein, 30 % mittel
08

Schleswig-Holstein · DKU (Landesprogramm Wirtschaft)

Träger WTSH, Zuschuss bis 80.000 €. Nur kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeitern; läuft bis 30.06.2027.

Quote bis 40 %

Wo es 2026 keinen passenden Zuschuss mehr gibt.

Diese Programme werden in vielen Übersichten im Netz noch als aktiv geführt, sind es aber nicht mehr:

01

Hessen · DIGI-Zuschuss

Beendet im Juni 2026, keine weiteren Förderaufrufe angekündigt.

beendet
02

Niedersachsen · Digitalbonus

Ausgelaufen zum 31.12.2025, kein Nachfolger ausgeschrieben.

beendet
03

NRW · MID-Digitalisierung

Seit 01.01.2026 nur noch digitale Produktentwicklung, keine Prozess-Digitalisierung mehr.

umgewidmet
04

Baden-Württemberg · Digitalisierungsprämie

Zuschuss 2025 ausgelaufen; nur noch L-Bank-Kredit mit kleinem Tilgungszuschuss.

nur Kredit
05

Berlin · Digitalprämie

Ende 2023 beendet; Nachfolge-Option ist der Transfer BONUS (siehe oben).

beendet
06

Mecklenburg-Vorpommern

Kein offener Förderaufruf, Fortführung unklar.

unklar
07

Rheinland-Pfalz

Kein Zuschuss für typische KMU-Digitalisierungsprojekte; nur Beratungsförderung und Darlehen.

kein Zuschuss
08

Thüringen · Digitalbonus

Beendet; Nachfolger InnoInvest nur mit Innovationsbezug, keine freien Berufe.

beendet
09

Österreich · KMU.DIGITAL

Budgetseitig ausgeschöpft; in der Schweiz existiert kein vergleichbares Zuschussprogramm.

AT/CH

Die vier Regeln, an denen Förderungen scheitern.

Ein typisches förderfähiges Vorhaben ist übrigens die Umstellung auf die E-Rechnung mit durchgehend automatisierter Rechnungsstrecke: einmaliger Umbau, klarer Projektumfang, hartes Fristdatum.

01

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein

Ein bereits unterschriebener Auftrag oder Projektstart vor dem Antrag vernichtet die Förderung vollständig. Richtige Reihenfolge: Angebot einholen, Antrag stellen, nach Bestätigung bzw. Bescheid beauftragen.

02

Gefördert wird das Setup, nie der laufende Betrieb

Einmalige Umsetzung, Software-Einrichtung und Integration sind förderfähig; Abo-, Betriebs- und Wartungskosten sind es nicht.

03

Wer beim Antrag hilft, darf oft nicht Auftragnehmer sein

Einige Programme schließen Dienstleister aus, die am Antrag mitgewirkt haben. Sauber ist: Sie stellen den Antrag selbst, der Umsetzer liefert nur die technische Vorhabensbeschreibung zu.

04

Freie Berufe sind fast überall ausgeschlossen

Kanzleien und andere freie Berufe sind in den meisten Ländern nicht antragsberechtigt. Die wichtigste Ausnahme ist Sachsen, dort sind Angehörige der freien Berufe ausdrücklich förderfähig; in Hamburg gibt es zumindest den Beratungszuschuss.

Programme ändern sich. Wir prüfen nach.

Diese Übersicht bleibt nur wertvoll, wenn sie stimmt. Deshalb verifizieren wir die Länderprogramme monatlich neu gegen die offiziellen Förderbanken. Wenn sich etwas ändert (ein Programm schließt, ein Fenster öffnet, eine Quote steigt), schreiben wir eine kurze Mail. Nicht mehr.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail (Double-Opt-In).

Die saubere Reihenfolge in vier Schritten.

  • Vorhaben schildern und ehrliches Festpreis-Angebot einholen (noch nichts unterschreiben).
  • Passendes Landesprogramm wählen; wir liefern die technische Vorhabensbeschreibung zu.
  • Antrag selbst stellen und die Eingangsbestätigung bzw. den Bescheid abwarten.
  • Erst dann beauftragen. Umsetzung als Festpreis-Projekt, danach laufender Betrieb (nicht gefördert, dafür kalkulierbar).

Häufige Fragen.

01Ist mein Vorhaben überhaupt förderfähig?+
Förderfähig ist in der Regel die einmalige, extern beauftragte Umsetzung: Software-Einführung, Prozess-Automatisierung, Schnittstellen, E-Rechnungs-Strecken. Nicht förderfähig sind laufende Kosten (Betrieb, Abos, Wartung) und reine Hardware in den meisten Programmen. Ob Ihr konkretes Vorhaben passt, hängt vom Bundesland und der Unternehmensgröße ab; das klären wir in der ersten Einschätzung mit.
02Wir sind eine Kanzlei. Welche Programme kommen infrage?+
In den meisten Ländern sind freie Berufe ausgeschlossen. Die wichtigste Ausnahme ist Sachsen: Der SAB-Zuschuss nennt Angehörige der freien Berufe ausdrücklich als antragsberechtigt (35 bis 60 Prozent). In Hamburg gibt es zumindest einen Beratungszuschuss.
03Wer stellt den Antrag, Sie oder wir?+
Sie stellen den Antrag selbst, denn mehrere Programme schließen Dienstleister aus, die am Antrag mitgewirkt haben. Wir liefern Ihnen die technische Vorhabensbeschreibung und das Festpreis-Angebot zu, damit der Antrag vollständig ist.
04Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?+
Je nach Land Tage bis Monate. Brandenburg erlaubt den Start bereits nach Antragseingang, Berlin erst nach Bewilligung, Sachsen-Anhalt arbeitet mit Antragsfenstern (das nächste ab 29.07.2026). Der sichere Weg ist immer, die Bestätigung abzuwarten, bevor irgendetwas unterschrieben wird.