Prüfen Sie Ihr Vorhaben in drei Angaben.

Bundesland, Größe, Rechtsform: mehr braucht es nicht, um zu wissen, ob ein Landeszuschuss für extern umgesetzte Automatisierung infrage kommt.

Drei Angaben, sofortiges Ergebnis. Die Prüfung läuft komplett in Ihrem Browser; wir zählen nur, dass sie genutzt wurde.

Diese Länder bezuschussen externe Umsetzung.

Die Bundesprogramme (Digital Jetzt, go-digital) sind ausgelaufen; gefördert wird jetzt über die Länder. Jedes Programm erneut gegen die offizielle Förderbank geprüft:

01

Bayern · Digitalbonus.Bayern (Standard / Plus)

Träger Bezirksregierungen. Zuschuss bis zu 7.500 Euro (Standard) bzw. bis zu 30.000 Euro (Plus), Fördersatz bis zu 50 Prozent. Nur gewerbliche kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme; freie Berufe nur in einer gewerblichen Rechtsform, die gewerbesteuerpflichtig ist (etwa als GmbH). Monatliches Kontingent mit Start am ersten Werktag um 10 Uhr; Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt, werden nicht gefördert. Laufzeit bis zum 31.12.2027.

Quote bis 50 %
02

Brandenburg · BIG-Digital

Träger ILB. Fördersatz 50 Prozent, Zuschuss bis 250.000 Euro bei Implementierungsprojekten und bis 50.000 Euro bei Beratungsprojekten. Gefördert werden Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung; Programmierungsleistungen für eine zu entwickelnde Software sind zuwendungsfähig, Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben nicht. Nur gewerbliche Wirtschaft. Die Richtlinie läuft bis zum 30. Juni 2027.

Quote 50 %
03

Sachsen · Digitalisierung Zuschuss (EFRE)

Träger SAB. Bis zu 60 Prozent bei Heranführungsprojekten von Kleinstunternehmen, bis zu 50 Prozent bei Transformationsprojekten kleiner Unternehmen, bis zu 35 Prozent bei mittleren; die direkten Ausgaben sind auf 10.000 Euro, 60.000 Euro bzw. 100.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt. Ausdrücklich auch für Angehörige der freien Berufe. Seit dem 17. Juli 2026 Antragsstopp in der Übergangsregion, darunter Dresden und Chemnitz; Anträge nur noch aus Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen. Ausgaben, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben dienen, sind nicht förderfähig.

Quote 35 bis 60 %, nur Region Leipzig
04

Schleswig-Holstein · DKU (Landesprogramm Wirtschaft)

Träger WTSH. Modul Umsetzung: Zuwendung maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, diese höchstens 200.000 Euro, Investition mindestens 10.000 Euro. Nur kleine Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen; freie Berufe sind nach der aktuellen Richtlinie ausgeschlossen. Kosten eines Dienstleisters, der bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, werden nicht anerkannt. Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen, stehen auf der Negativliste. Befristet bis zum 30. Juni 2027.

Quote bis 40 %
05

Mecklenburg-Vorpommern · KI-Förderung (Richtlinie vom 10. Juni 2026)

Träger TBI Schwerin. Zuwendungssatz 50 Prozent, maximal 50.000 Euro je Vorhaben; zuwendungsfähige Ausgaben über 15.000 Euro (bis einschließlich 50 Mitarbeiter) bzw. über 20.000 Euro (über 50 Mitarbeiter). Nur für Vorhaben, die überwiegend Künstliche Intelligenz im Sinne selbstlernender Systeme einsetzen. Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern; freiberuflich Tätige sind ausgeschlossen. Gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Quote 50 %, nur KI
06

Thüringen · InnoInvest

Träger Thüringer Aufbaubank. Zuschuss bis zu 200.000 Euro als Festbetrag je Ausgabenintervall, ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 Euro; Richtlinie seit 01.09.2025. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter samt Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Anschaffung (Beispiele der Förderbank: Fundamentierung, Montage); Laufzeitlizenzen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen. Ein Softwareprojekt ist nur förderfähig, wenn es an einer solchen aktivierbaren Anschaffung hängt. Rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler sowie Immobilienbüros sind nicht antragsberechtigt. Der Digitalbonus Thüringen ist ausgeschöpft, eine Neuauflage ist nicht geplant.

Festbeträge, Innovation nötig

Nur mit Fenster, Los oder Darlehen.

Diese Programme gibt es, aber ein Antrag ist heute nicht einfach möglich: Antragsfenster, ein monatliches Losverfahren oder ein Förderdarlehen mit Zuschussanteil statt eines reinen Zuschusses.

01

Sachsen-Anhalt · Digital Innovation

Träger IB Sachsen-Anhalt. Zuschuss bis zu 50 Prozent, max. 70.000 Euro; der Anteil von Beraterleistungen ist auf max. 6.000 Euro begrenzt. Das Verfahren vom 28. September 2026 ist beendet, derzeit keine Anträge; das nächste Verfahren beginnt am 16. November 2026 um 13:00 Uhr und endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind.

Antragsfenster
02

Saarland · DigitalInvest KMU

Träger Wirtschaftsministerium. Zuschuss bis zu 50 Prozent für kleine, bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen; Basis-Förderung bis zu 12.500 Euro, Plus-Förderung bis zu 20.000 Euro; Bagatellgrenze 3.000 bis 200.000 Euro. Anträge nur in den Zeiten der einzelnen Förderaufrufe; Systeme, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung angeschafft werden, sind nicht förderfähig; freie Berufe sind ausgeschlossen.

nur in Förderaufrufen
03

Bremen · Digitaler Mittelstand KI

Träger BAB. Zuschuss 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine, 30 Prozent für mittlere Unternehmen, maximale Fördersumme 17.000 Euro. Für 2026 stehen keine Mittel mehr zur Verfügung, Informationen zur Antragstellung für 2027 folgen. Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen, sind ausgeschlossen; Angehörige der freien Berufe sind nicht antragsberechtigt.

2026 ausgeschöpft
04

Hamburg · Hamburg-Kredit Digital und Hamburg Digital Check

Träger IFB Hamburg. Der Kredit finanziert Erwerb und Implementierung von Hard- und Software inklusive Beraterkosten, Vorhaben ab 25.000 Euro, dazu ein Zuschuss der Stadt mit bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags (max. 20.000 Euro); auch für freiberuflich Tätige. Im Themenfeld Digitale Transformation ist Voraussetzung, dass im Rahmen des Vorhabens digitale Systeme miteinander vernetzt werden; ein isoliertes E-Rechnungs-Werkzeug allein genügt dafür nicht. Der Digital Check bezuschusst Beratung mit bis zu 50 Prozent, maximale Fördersumme 7.500 Euro; Anträge müssen vollständig bis 16.11.2026 gestellt sein.

Darlehen mit Zuschussanteil
05

Baden-Württemberg · Digitalisierungsfinanzierung (L-Bank)

Förderdarlehen über die Hausbank, Kredithöhe 10.000 bis 5 Mio. Euro, seit 01.07.2025 Nachfolger der Digitalisierungsprämie Plus. Für KMU gibt es einen Tilgungszuschuss von 5,0 Prozent des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2 und 3 für Vorhaben von 25.000 bis 250.000 Euro, einmalig und nicht für Unternehmen, die schon die Digitalisierungsprämie oder die Digitalisierungsprämie Plus erhalten haben; Freiberufler sind antragsberechtigt. Einen Zuschuss für die reine Software-Einführung gibt es nicht mehr; der Innovationsgutschein BW (Fördersatz 50 Prozent, max. 7.500 Euro, Hightech max. 20.000 Euro) fördert nur Forschungs- und Entwicklungsleistungen und schließt branchenübliche Programmierdienstleistungen sowie Auftragsentwicklungen aus.

Darlehen mit Prämie
06

Nordrhein-Westfalen · MID-Digitalisierung (nur digitale Produkte)

Träger NRW.BANK. Zuschuss einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 Euro, Bagatellgrenze 4.000 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 nur noch für die Entwicklung marktgängiger digitaler Produkte auf Basis von Künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR; der Förderschwerpunkt Digitale Prozesse ist entfallen. Zugang über ein Losverfahren mit 16 Anträgen pro Monat, nach gezogenem Los 28 Tage für den Antrag.

Los, nur KI-Produkte

Wo es keinen Zuschuss für die Umsetzung gibt.

Diese Programme werden in Übersichten im Netz noch als aktiv geführt oder fördern nur die Beratung:

01

Hessen · DIGI-Zuschuss

Mit Ablauf der Förderphase im Juni 2026 beendet; es sind keine weiteren Förderaufrufe vorgesehen. Zuletzt bis zu 50 Prozent und höchstens 10.000 Euro.

beendet
02

Niedersachsen · Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich; ein Nachfolger ist nicht ausgeschrieben.

beendet
03

Berlin · Transfer BONUS, Digitalprämie, InvestitionsBONUS

Der Transfer BONUS (bis zu 70 Prozent, maximal 45.000 Euro, beim Designtransfer höchstens 15.000 Euro) fördert Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen, für den Transfer von Design-Know-how an Unternehmen der Designbranche und, nur für den Transfer von Gamification- oder XR-Know-how, an Unternehmen der Games-, Software- oder XR-Branche; die Richtlinien treten mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Für die Digitalprämie Berlin können keine Zuschüsse mehr beantragt werden; der Berliner InvestitionsBONUS wurde beendet und wird nicht wieder neu aufgelegt.

Wissenschaft, Design, Gamification, XR
04

Rheinland-Pfalz · Betriebsberatungsprogramm der ISB

Zuschuss nur zu Beratungskosten: bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausgaben, max. 500 Euro pro Tagewerk, 20 Tagewerke innerhalb von 4 Kalenderjahren; Anträge vor der Beauftragung der Beratung, bei Digitalisierungsberatung mit Förderempfehlung der Kammer. Ausgeschlossen sind Beratungen, die Umsetzungsmaßnahmen zum Inhalt haben, sowie die Erarbeitung oder die Anpassung von EDV-Software. Der einzige Umsetzungszuschuss des Landes, IBI-EFRE, verlangt mindestens 250.000 bzw. 500.000 Euro förderfähige Kosten und einen Mindestzuschuss von 50.000 Euro und ist für kleine Vorhaben unerreichbar.

nur Beratung
05

Nordrhein-Westfalen · MID-Digitale Prozesse

Fördert ausschließlich externe Beratungsleistungen zur Digitalisierung interner Prozesse: höchstens 500 Euro pro Tagewerk für mindestens 10 und höchstens 30 Beratungstage, max. 15.000 Euro, als De-minimis-Beihilfe. Maßnahmen, die der ausschließlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen, etwa Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen, sind nicht förderfähig. Für den Förderaufruf 2026 ist laut NRW.BANK die maximale Anzahl an Anträgen erreicht, das Antragsportal ist geschlossen. Die Richtlinie tritt am 31.12.2029 außer Kraft.

nur Beratung

Die fünf Regeln, an denen Förderungen scheitern.

Ein förderfähiges Vorhaben kann die Umstellung auf die E-Rechnung sein, wenn sie als durchgehend automatisierte Rechnungsstrecke mit neu geordneten Abläufen beantragt wird; die reine Pflichterfüllung schließen die meisten Programme aus.

01

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein

Ein bereits unterschriebener Auftrag oder Projektstart vor dem Antrag vernichtet die Förderung vollständig. Richtige Reihenfolge: Angebot einholen, Antrag stellen, nach Bestätigung bzw. Bescheid beauftragen.

02

Gefördert wird das Setup, nie der laufende Betrieb

Einmalige Umsetzung, Software-Einrichtung und Integration sind förderfähig; Betriebs- und Wartungskosten sind es nicht. Abo- und Lizenzgebühren zählen in Bayern bis 18 Monate, in Brandenburg im Durchführungszeitraum, in Sachsen als Software-Miete maximal für 12 Monate (Mietdauer mindestens 24 Monate) und in Mecklenburg-Vorpommern bei mindestens drei Jahren Nutzungsdauer, wenn die Zahlung für diese drei Jahre im Bewilligungszeitraum geleistet wird.

03

Wer beim Antrag hilft, kann als Auftragnehmer ausscheiden

Schleswig-Holstein erkennt die Kosten eines Dienstleisters nicht an, der bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat; die Richtlinie des eigenen Landes vor der Beauftragung auf eine solche Klausel prüfen. Sauber ist: Sie stellen den Antrag selbst, der Umsetzer liefert nur die technische Vorhabensbeschreibung zu.

04

Freie Berufe sind fast überall ausgeschlossen

Kanzleien (rechts- und wirtschaftsberatende Freiberufler) sind in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Thüringen nicht antragsberechtigt, in Bayern und Brandenburg nur als gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen (etwa als GmbH). Bremen und Schleswig-Holstein schließen freie Berufe aus; ob eine Kanzlei als GmbH dort antragsberechtigt ist, sagen die Richtlinien nicht. Thüringen lässt wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freiberufler zu. Zugelassen sind Kanzleien in Sachsen und in Sachsen-Anhalt sowie bei den Hamburger Programmen und der Digitalisierungsfinanzierung in Baden-Württemberg.

05

Gesetzliche Pflichten sind fast überall ausgeschlossen

Bayern, Sachsen, das Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen schließen Maßnahmen aus, die einer gesetzlichen Verpflichtung dienen; anderswo scheitert die reine Pflichterfüllung am Innovationsbegriff. Eine E-Rechnung, die nur die Pflicht erfüllt, ist damit kaum irgendwo förderfähig; als Teil einer vernetzten Rechnungsstrecke mit neu geordneten Abläufen kann sie es sein.

Programme ändern sich. Wir prüfen nach.

Diese Übersicht bleibt nur wertvoll, wenn sie stimmt. Deshalb verifizieren wir die Länderprogramme monatlich neu gegen die offiziellen Förderbanken. Wenn sich etwas ändert (ein Programm schließt, ein Fenster öffnet, eine Quote steigt), schreiben wir eine kurze Mail. Nicht mehr.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail (Double-Opt-in). Einzelheiten und Widerruf: Datenschutzerklärung.

Die saubere Reihenfolge in vier Schritten.

  • Vorhaben schildern und ehrliches Festpreis-Angebot einholen (noch nichts unterschreiben).
  • Passendes Landesprogramm wählen; wir liefern die technische Vorhabensbeschreibung zu.
  • Antrag selbst stellen und die Eingangsbestätigung bzw. den Bescheid abwarten.
  • Erst dann beauftragen. Umsetzung als Festpreis-Projekt, danach laufender Betrieb (nicht gefördert, dafür kalkulierbar).

Häufige Fragen.

01Ist mein Vorhaben überhaupt förderfähig?+
Förderfähig ist in der Regel die einmalige, extern beauftragte Umsetzung: Software-Einführung, Prozess-Automatisierung, Schnittstellen. Eine E-Rechnungs-Strecke ist nur als Teil einer weitergehenden Prozessdigitalisierung förderfähig, weil Bayern, Sachsen, das Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten ausschließen. Nicht förderfähig sind laufende Kosten für Betrieb und Wartung; Abo- und Lizenzgebühren zählen in Bayern bis 18 Monate, in Brandenburg im Durchführungszeitraum, in Sachsen als Software-Miete maximal für 12 Monate und in Mecklenburg-Vorpommern bei mindestens drei Jahren Nutzungsdauer, wenn die Zahlung dafür im Bewilligungszeitraum geleistet wird. Ob Ihr konkretes Vorhaben passt, hängt vom Bundesland und der Unternehmensgröße ab; das klären wir in der ersten Einschätzung mit.
02Wir sind eine Kanzlei. Welche Programme kommen infrage?+
Freie Berufe sind in Sachsen (SAB, bis zu 60 Prozent, seit dem 17. Juli 2026 nur noch aus der Region Leipzig) und in Sachsen-Anhalt (Digital Innovation, bis zu 50 Prozent) antragsberechtigt, in Hamburg über Digital Check und Hamburg-Kredit Digital, in Baden-Württemberg über die Digitalisierungsfinanzierung. Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Thüringen schließen Kanzleien aus. Bremen und Schleswig-Holstein schließen freie Berufe aus; ob dort eine Kanzlei als GmbH antragsberechtigt ist, sagt die Richtlinie nicht, das vor dem Antrag beim Träger klären. Bayern und Brandenburg fördern nur gewerbesteuerpflichtige Unternehmen, eine Kanzlei also etwa als GmbH.
03Wer stellt den Antrag, Sie oder wir?+
Sie stellen den Antrag selbst, denn Schleswig-Holstein erkennt die Kosten eines Dienstleisters nicht an, der bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat, und andere Richtlinien können eine solche Klausel tragen. Wir liefern Ihnen die technische Vorhabensbeschreibung und das Festpreis-Angebot zu, damit der Antrag vollständig ist.
04Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?+
Je nach Land Tage bis Monate. Sachsen-Anhalt arbeitet mit Antragsfenstern (das nächste am 16. November 2026), Bayern mit einem Monatskontingent, in Sachsen kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der sichere Weg ist immer, die Bestätigung abzuwarten, bevor irgendetwas unterschrieben wird.