Die Pflicht kommt mit Datum, nicht mit Meinung.
Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz. Das zweite Halbjahr 2026 ist damit das Fenster, in dem betroffene Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen, bevor es knapp wird. Was das für Sie heißt, in drei Angaben:
Drei Angaben, sofortiges Ergebnis. Keine Datenerhebung, die Prüfung läuft komplett in Ihrem Browser.
Seit 01.01.2025
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können (strukturiertes Format nach EN 16931).
gilt bereitsAb 01.01.2027
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind im B2B dann nicht mehr zulässig.
in 18 MonatenAb 01.01.2028
Die Ausstellungspflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
alle UnternehmenFormat-Umstellung oder Prozess-Chance.
Die Pflicht lässt sich minimal erfüllen: ein Konverter, der am Ende ein gültiges Format erzeugt. Damit bleibt alles andere, wie es ist.
Der minimale Weg
Leistungen werden weiter manuell zusammengetragen, Positionen abgetippt, Rechnungen einzeln verschickt, Zahlungen von Hand abgeglichen. Der Medienbruch bleibt, nur das Dateiformat ändert sich.
Pflicht erfüllt, Problem bleibtDer durchgehende Weg
Aus Leistungserfassung, Auftragsdaten und Stammdaten entsteht die Rechnung automatisch, im richtigen Format, versendet auf dem richtigen Weg, mit Status und Abgleich. Gebaut zwischen Ihren bestehenden Systemen (ERP, Warenwirtschaft, TMS/WMS, M365, DATEV), danach dauerhaft von uns betrieben.
einmal richtigDrei Gründe, es 2026 anzugehen.
Welche Zuschüsse aktuell wirklich laufen, steht im Förder-Leitfaden 2026.
Der Termin steht
Anders als allgemeine Digitalisierungs-Vorhaben lässt sich dieser Umbau nicht schieben; die Frage ist nur, ob er minimal oder richtig gemacht wird.
Festpreis und Betrieb
Setup als Festpreis-Projekt, typisch 4 bis 6 Wochen. Danach laufender Betrieb statt Übergabe-Präsentation: Überwachung, Fehlerbehebung, Anpassung bei Format- und Plattform-Änderungen.
Förderfähig in mehreren Bundesländern
Die einmalige Umsetzung ist je nach Land mit 30 bis 70 Prozent bezuschussbar; der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.