Die Pflicht kommt mit Datum, nicht mit Meinung.

Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz. Das zweite Halbjahr 2026 ist damit das Fenster, in dem betroffene Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen, bevor es knapp wird. Was das für Sie heißt, in drei Angaben:

Drei Angaben, sofortiges Ergebnis. Keine Datenerhebung, die Prüfung läuft komplett in Ihrem Browser.

01

Seit 01.01.2025

Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können (strukturiertes Format nach EN 16931).

gilt bereits
02

Ab 01.01.2027

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind im B2B dann nicht mehr zulässig.

in 18 Monaten
03

Ab 01.01.2028

Die Ausstellungspflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

alle Unternehmen

Format-Umstellung oder Prozess-Chance.

Die Pflicht lässt sich minimal erfüllen: ein Konverter, der am Ende ein gültiges Format erzeugt. Damit bleibt alles andere, wie es ist.

01

Der minimale Weg

Leistungen werden weiter manuell zusammengetragen, Positionen abgetippt, Rechnungen einzeln verschickt, Zahlungen von Hand abgeglichen. Der Medienbruch bleibt, nur das Dateiformat ändert sich.

Pflicht erfüllt, Problem bleibt
02

Der durchgehende Weg

Aus Leistungserfassung, Auftragsdaten und Stammdaten entsteht die Rechnung automatisch, im richtigen Format, versendet auf dem richtigen Weg, mit Status und Abgleich. Gebaut zwischen Ihren bestehenden Systemen (ERP, Warenwirtschaft, TMS/WMS, M365, DATEV), danach dauerhaft von uns betrieben.

einmal richtig

Drei Gründe, es 2026 anzugehen.

Welche Zuschüsse aktuell wirklich laufen, steht im Förder-Leitfaden 2026.

01

Der Termin steht

Anders als allgemeine Digitalisierungs-Vorhaben lässt sich dieser Umbau nicht schieben; die Frage ist nur, ob er minimal oder richtig gemacht wird.

02

Festpreis und Betrieb

Setup als Festpreis-Projekt, typisch 4 bis 6 Wochen. Danach laufender Betrieb statt Übergabe-Präsentation: Überwachung, Fehlerbehebung, Anpassung bei Format- und Plattform-Änderungen.

03

Förderfähig in mehreren Bundesländern

Die einmalige Umsetzung ist je nach Land mit 30 bis 70 Prozent bezuschussbar; der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.

Häufige Fragen.

01Reicht nicht einfach ein Konverter-Tool?+
Für die reine Pflicht: ja. Aber der Konverter ändert nur das Dateiformat am Ende einer weiterhin manuellen Kette. Wenn die Strecke ohnehin angefasst wird, ist der Mehraufwand für die durchgehende Automatisierung überschaubar, und er zahlt sich jeden Monat aus.
02Wir nutzen DATEV bzw. ein ERP. Passt das zusammen?+
Ja. Wir bauen die Strecke zwischen Ihren bestehenden Systemen, statt sie zu ersetzen: Leistungsdaten rein, gültige E-Rechnung raus, Status und Zahlungsabgleich zurück ins System. ERP, Warenwirtschaft, TMS/WMS, M365 und DATEV sind die üblichen Bausteine.
03Was kostet das und wie lange dauert es?+
Der Einstieg ist ein Pilot an Ihrer echten Rechnungsstrecke ab 1.500 Euro (nach Unternehmensgröße), bei Beauftragung voll angerechnet; überzeugt er nicht, endet es dort. Das Setup selbst ist ein Festpreis-Projekt, typisch 4 bis 6 Wochen je nach Systemlandschaft, danach laufender Betrieb mit Überwachung und Anpassungen. Die einmalige Umsetzung ist in mehreren Bundesländern mit 30 bis 70 Prozent förderfähig.