Die Ablehnung sagt Ihnen genau, was fehlt.

Eine E-Rechnung wird nicht aus Willkür zurückgewiesen: Das Empfangssystem prüft sie automatisch gegen die europäischen Geschäftsregeln (EN 16931) und die strengeren deutschen Zusatzregeln (BR-DE). Im Prüfbericht der Ablehnung steht der Regel-Code, und der führt direkt zur Ursache. Die elf häufigsten, jede gegen die offiziellen Prüfregeln verifiziert:

Quellen: XRechnung-Prüfregeln der KoSIT, Geschäftsregeln der EN 16931, FAQ der Bundes-Rechnungseingangsplattformen (e-rechnung-bund.de), Peppol-BIS-Dokumentation. Stand: 13. Juli 2026.

01

Käuferreferenz (BT-10) fehlt, im B2G die Leitweg-ID

In einer XRechnung muss das Feld Käuferreferenz immer gefüllt sein, strenger als die europäische Norm es verlangt. Bei Rechnungen an Behörden gehört dort die Leitweg-ID hinein, bei Firmen genügt eine eindeutige Referenz wie die Bestell- oder Kundennummer. Bleibt das Feld leer, wird die Rechnung hart abgewiesen. Dauerhaft löst man das in den Kunden-Stammdaten, nicht je Rechnung.

BR-DE-15
02

Leitweg-ID vorhanden, aber ungültig oder nicht zuordenbar

Ein Leerzeichen vor der Nummer, ein beim Kopieren veränderter Bindestrich oder ein Zahlendreher genügen, die Leitweg-ID trägt eine Prüfziffer und fällt dann durch. Auch inzwischen geänderte IDs kommen vor. Die Nummer zeichengenau so übernehmen, wie die Behörde sie vergeben hat, und im Zweifel dort die aktuelle ID bestätigen lassen.

OZG-RE
03

Kontaktdaten und Adresse des Rechnungsstellers unvollständig

Der deutsche Standard verlangt beim Verkäufer einen Ansprechpartner mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Stadt und Postleitzahl. Fehlt eines dieser Felder, wird die Rechnung zurückgewiesen. Einmal sauber in den Firmen-Stammdaten hinterlegen, dann kann es nicht mehr passieren.

BR-DE-2 bis 7
04

Summen stimmen rechnerisch nicht überein

Das Empfangssystem rechnet jede Rechnung nach. Schon ein Cent Abweichung durch unterschiedliche Rundung führt zur Ablehnung, typisch wenn die Software intern mit mehr als zwei Nachkommastellen rechnet und erst am Ende rundet. Richtig ist: die Umsatzsteuer je Steuersatz einzeln auf zwei Stellen runden und diese Beträge addieren.

BR-CO-10 bis 16
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Umsatzsteuer-Aufschlüsselung passt nicht zu den Positionen

Für jeden verwendeten Steuersatz braucht die Rechnung genau eine Zusammenfassungszeile, deren Nettobetrag der Summe der zugehörigen Positionen entspricht. Falsch hinterlegte Steuerschlüssel im ERP oder gemischte Steuersätze in einem Beleg sind die häufigste Ursache.

BR-S-01 · BR-CO-17
06

Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer fehlt, oder USt-IdNr ohne Länderkürzel

Mindestens eine Steuerkennung des Rechnungsstellers muss enthalten sein. Wird die USt-IdNr verwendet, muss das Länderkürzel davorstehen, bei deutschen Firmen also DE vor der Ziffernfolge, sonst wird ebenfalls abgewiesen.

BR-DE-16 · BR-CO-9
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Zahlungsangaben fehlen oder Lastschriftdaten unvollständig

Ohne Zahlungsteil wird die XRechnung hart abgewiesen; bei SEPA-Lastschrift zusätzlich, wenn Gläubiger-ID oder belastetes Konto fehlen. Eine falsch geschriebene IBAN erzeugt dagegen nur eine Warnung, sollte aber trotzdem bereinigt werden, weil viele Empfänger Warnungen wie Fehler behandeln.

BR-DE-1 · 30 · 31
08

Skonto im falschen Format

Skonto muss in den Zahlungsbedingungen in einem exakt vorgegebenen Kurzformat stehen, zum Beispiel #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.00#. Kleinbuchstaben, zusätzliche Leerzeichen oder eine Prozentzahl ohne zwei Nachkommastellen genügen für die Rückweisung.

BR-DE-18
09

Mengeneinheiten oder Datumsformate als freier Text

Mengeneinheiten müssen als genormte Kürzel angegeben werden (H87 für Stück, HUR für Stunde), nicht als Stk oder Std, und Datumsangaben im festen Format Jahr-Monat-Tag. Freitext an diesen Stellen fällt durch die formale Prüfung.

Codelisten
10

Anhang im nicht zugelassenen Dateiformat

Lieferschein oder Leistungsnachweis dürfen nur in bestimmten Formaten angehängt werden: PDF, PNG, JPEG, XLSX, ODS oder CSV. Eine Word-Datei oder ein ZIP-Archiv führt zur Ablehnung der gesamten Rechnung. Vor dem Versand in PDF wandeln.

BT-125
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Peppol-Versand: Ablehnung auf dem Transportweg

Beim Versand über das Peppol-Netz prüfen die beteiligten Zugangspunkte die Rechnung, bevor sie ankommt. Bei formalen Fehlern oder einer veralteten Regelversion kommt der Status RE (Rejection) zurück und die Rechnung erreicht den Kunden nie. Der mitgelieferte Fehlertext benennt die Ursache; danach korrigieren und gegen die aktuelle Regelversion prüfen.

MLR-Status RE

Rückweiser sind Prozess-Befunde, kein Pech.

Jede dieser Ursachen lebt an einer von zwei Stellen: in den Stammdaten (Käuferreferenzen, Ansprechpartner, Steuerkennungen, Bankverbindung) oder im Prozess, der die Rechnung zusammensetzt (Rundung, Steuerschlüssel, Einheiten, Anhänge). Wer je Rechnung nachbessert, bessert jeden Monat wieder nach, und bis die korrigierte Rechnung durch ist, läuft in der Regel keine Zahlungsfrist. Jeder Rückweiser kostet also bares Geld und Tage.

01

Flicken je Rechnung

Fehlermeldung googeln, Feld von Hand ändern, neu senden, beim nächsten Kunden dasselbe. Der Aufwand bleibt, das Risiko auch.

wiederkehrend
02

Einmal die Strecke bauen

Stammdaten vervollständigen, die Rechnungserzeugung aus Auftrags- und Leistungsdaten sauber aufsetzen, gegen die aktuellen Prüfregeln validieren, dann versenden. Die ganze Fehlerklasse verschwindet, nicht der einzelne Fehler.

einmal richtig

Ab 2027 wird aus dem Ärgernis eine Pflicht.

Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Wer heute schon an Rückweisern laboriert, bekommt mit der Pflicht das Problem in Serie. Die durchgebaute Strecke, aus Lieferschein, Vertrag und Stammdaten entsteht die geprüfte Rechnung automatisch, bauen wir als Festpreis-Projekt und betreiben sie danach dauerhaft.

Was die Pflicht konkret bedeutet, steht im Überblick E-Rechnung automatisieren; die einmalige Umsetzung ist je nach Bundesland mit 30 bis 70 Prozent förderfähig.

Häufige Fragen.

01Was ist der Unterschied zwischen Fehler und Warnung im Prüfbericht?+
Ein harter Fehler (fatal) führt zur Rückweisung, die Rechnung gilt als nicht gestellt. Eine Warnung lässt die Rechnung formal durch, etwa eine untypisch geschriebene IBAN. Bereinigen sollten Sie beides: Viele Empfängersysteme und Buchhaltungen behandeln Warnungen in der Praxis wie Fehler.
02Unsere Software erzeugt doch gültige E-Rechnungen. Warum lehnt der Empfänger trotzdem ab?+
Weil der Empfänger strenger prüft als der Ersteller: In Deutschland gelten zusätzlich die BR-DE-Regeln (etwa die Pflicht zur Käuferreferenz), Behörden prüfen die Leitweg-ID gegen ihre Verzeichnisse, und manche Konzerne verlangen eigene Referenzen wie die Bestellnummer. Entscheidend ist, was das Empfangssystem akzeptiert, nicht was der Editor erzeugt.
03Gilt das alles auch für ZUGFeRD?+
Ja. ZUGFeRD bettet dieselben strukturierten Daten in ein PDF ein; geprüft wird das eingebettete XML gegen dieselben EN-16931- und BR-DE-Regeln. Ein schönes PDF-Deckblatt rettet keine fehlerhaften Daten darunter.
04Können Sie unsere Rückweiser einmalig beheben, ohne großes Projekt?+
Der Einstieg ist genau das: ein Pilot an Ihrer echten Rechnungsstrecke ab 1.500 Euro (nach Unternehmensgröße), bei Beauftragung voll angerechnet. Danach wissen Sie, woran es lag und was die dauerhafte Strecke kostet. Überzeugt das Ergebnis nicht, endet es dort.